Das Wappen der Gemeinde Staudach-Egerndach. Blauer Hintergrund, mit einem gemauerten weißen Stufengiebel. An der Spitze des Gibels befindet sich eine heraldische Lilie. Oberhalb davon ein gelbes Kreuz.

Bedarfsanalyse Wohneigentum Staudach-Egerndach

Liebe Bürgerinnen und Bürger von Staudach-Egerndach,

die Ausweisung von neuem Bauland wird vor immer höhere Hürden gestellt um wertvollen Boden in unseren ländlichen Strukturen vor übermäßiger Versiegelung zu schützen.

Das Aufstellen eines Bebauungsplanes ist an strenge gesetzliche Vorgaben geknüpft. Im Speziellen:

  • 1 BauGB Abs. 3: Die Gemeinden haben die Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist; []“

Und weiter unter Absatz 5: Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Hierzu soll die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen.

Um für künftige Verfahren zur Aufstellung von Bebauungsplänen einem Baustein dieser Vorgaben Rechnung zu tragen, soll in einem ersten Schritt die „Erforderlichkeit“ abgeklärt werden:

Sollten Sie Bürgerin oder Bürger der Gemeinde Staudach-Egerndach sein und ernsthaften Bedarf an Wohneigentum haben bitte ich um kurze Rückmeldung an sophia.schmid@marquartstein.de

Bitte geben Sie dabei an:

– Name und Anschrift

– Persönliche Investitionsgrenze für den Grunderwerb

– Vorstellbare Wohnformen (z. B. Mehrfamilienhaus, gemeinschaftliches Bauherrn-Modell….)

– Ausführliche Begründung, warum eine Baulandvergabe an Sie eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleistet.

Kurz warum Sie der Richtige sind.

Fragen zu Größe, Lage und Preisen von Grundstücken oder dem zeitlichen Ablauf können derzeit noch nicht beantwortet werden, da noch kein konkretes Verfahren eingeleitet wurde.

Rückmeldung bitte bis Freitag, 16.02.2024

Ich bitte nur um ernstgemeinte Rückmeldungen, bei denen die Finanzierbarkeit mit Blick auf die aktuelle Zins- und Baupreisentwicklung bereits beachtet worden ist.

Diese Abfrage dient lediglich der Sondierung des Marktes. Auf die Aufstellung von Bauleitplänen und städtebaulichen Satzungen besteht kein Anspruch; ein Anspruch kann auch nicht durch Vertrag begründet werden.

Ihre Antworten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

Martina Gaukler

Erste Bürgermeisterin