Bürgerversammlung

Laut Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern hat in jeder Gemeinde die erste Bürgermeisterin oder der erste Bürgermeister mindestens einmal jährlich, auf Verlangen des Gemeinderats auch öfter, eine Bürgerversammlung zur Erörterung gemeindlicher Angelegenheiten einzuberufen (Art. 18 GO).

Sie muss auch innerhalb von drei Monaten stattfinden, wenn fünf Prozent der Gemeindebürgerinnen und -bürger diese mit Angabe einer Tagesordnung beantragen. In diesem Fall kann dies jedoch nur einmal jährlich beantragt werden. Den Vorsitz in der Versammlung führt die erste Bürgermeisterin oder der erste Bürgermeister oder ein von ihnen bestellter Vertreter. Jede Bürgerinn und jeder Bürger ist zur Teilnahme an der Bürgerversammlung berechtigt und hat dort Rederecht.

In Staudach-Egerndach findet die Bürgerversammlung in der Regel im Frühjahr statt. Der entsprechende Termin wird in der Gemeindezeitung, der örtlichen Tagespresse, auf der gemeindlichen Homepage sowie auf Plakaten im Gemeindegebiet bekanntgegeben.

Die Bürgerversammlung der Gemeinde Staudach-Egerndach mit Rückblick auf das Jahr 2024 fand am 14. März statt. Eine Broschüre von Bürgermeisterin Martina Gaukler mit Informationen zur Bürgerversammlung können Sie hier herunterladen. Die Broschüre liegt auch im Rathaus auf.

Die Informationsbroschüren zu den Vorjahren können Sie auf Wunsch im Rathaus einsehen.