Die Bürgermeisterin informiert …

… zum Jahresbeginn über die Änderung des Bebauungsplanes Aiblbach und über die Entscheidung des Gemeinderates Staudach-Egerndach zur kommunalen Wärmeplanung.

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Liebe Bürgerinnen und Bürger
von Staudach-Egerndach,

ich wünsche Ihnen ein gutes, gesundes und vor allem friedvolles neues Jahr. Für 2024 habe ich persönlich die Hoffnung auf Frieden und Gemeinschaft, im Großen wie im Kleinen.
Hoffnung ist laut Wikipedia eine zuversichtliche innerliche Ausrichtung, gepaart mit einer positiven Erwartungshaltung, dass etwas Wünschenswertes eintreten wird, ohne dass wirkliche Gewissheit darüber besteht. Hoffnung ist die umfassende emotionale und handlungsleitende Ausrichtung des Menschen auf die Zukunft. Gerade diese Hoffnung ist der Antrieb der Arbeit im Gemeinderat für unser Staudach-Egerndach. Mit unseren Beschlüssen möchte wir unsere Heimatgemeinde zukunftsfähig ausrichten. So haben wir in der letzten Sitzung 2023 noch Folgendes beschlossen:

Änderung des Bebauungsplanes Aiblbach hinsichtlich der textlichen Festsetzungen gemäß § 13a BauGB.
In der aktuell gültigen Satzung werden je Wohngebäude maximal 2 Wohneinheiten zugelassen. Bei einer Geschossfläche über 300 m² können je Wohngebäude ausnahmsweise 3 Wohneinheiten zugelassen werden. Dadurch wird es erschwert, im Rahmen der Nachverdich-
tung Dachgeschossausbauten oder Gebäudeerweite-rungen verbunden mit der Schaffung von weiteren Wohneinheiten zu ermöglichen. Der Gemeinderat
beschloss daher, diese Festsetzung ersatzlos zu streichen. Die Anzahl der Wohneinheiten soll sich künftig grundsätzlich nach den hierfür erforderlichen und auf dem jeweiligen Grundstück nachzuweisenden Stellplätzen richten. Je Wohneinheit müssen 2 Stell- oder 2 Garagenstellplätze vorhanden sein. Ein ortsplanerisch verträgliches Maß ist zu wahren.

Beauftragung einer Wärmeplanung
Der Deutsche Bundestag hat am 17.11.2022 das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz) verabschiedet.
Ziel des Gesetzes ist es, die Planungs- und Investitionssicherheit der Akteure vor Ort zu verbessern und die Entwicklung der Wärmeversorgung und Energieinfrastrukturen zu steuern. Das Gesetz sieht dazu eine Verpflichtung der Länder vor, Wärmeplanungen durchzuführen. Die Länder können diese Aufgabe auf die Kommunen übertragen. Kernstück der Wärmeplanung ist die Ausweisung von Wärmeversorgungsgebieten. Dabei wird dargestellt, welche Wärmeversorgungsart für ein Gemeindegebiet besonders geeignet ist. Die Ausweisung erfolgt auf Basis einer Bestandsanalyse, mit der die bestehende Wärmeversorgung ermittelt wird, sowie einer Potenzialanalyse.
Das Wärmeplanungsgesetz tritt gemeinsam mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes zum 1. Januar 2024 in Kraft. Für bestehende Gebäude gibt es nach dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) längere Fristen, um eine fossile Heizung auszutauschen bzw. auf Heizen mit mindestens 65 Prozent Erneuerbaren Energien umzustellen. Die Vorgaben im neuen GEG sollen erst gelten, wenn eine kommunale Wärmeplanung vorliegt.
Im Jahr 2023 konnte für die kommunale Wärmeplanung eine Fördersatz in Höhe von 90 % bei der Nationalen Klimaschutzinitiative beantragt werden – ab 2024 soll die Förderung noch 60 % betragen.
Leider ist, aufgrund der kleinstrukturierten Bebauung und der fehlende Großabnehmer, in unserer Gemeinde eine zentrale Fernwärmeversorgung nach aktuellem Wissensstand nicht wirtschaftlich zu betreiben. Daran wird vermutlich auch das Ergebnis einer kommunalen Wärmeplanung nichts ändern. Einen ersten Überblick über die aktuelle Energiesituation konnten wir bereits mit unserer Umfrage aus dem vergangenen Jahr gewinnen.
Aufgrund der vielen offenen Fragen und Unsicherheiten, die trotz intensiver Recherche nicht beantwortet werden konnten, hat sich der Gemeinderat gegen die Beauftragung einer Kommunalen Wärmeplanung zum jetzigen Zeitpunkt ausgesprochen. Auf zukünftige Entwicklungen werden wir zu gegebener Zeit reagieren.

Voller Hoffnung blicke ich auf das Jahr 2024 und freue mich auf alle anstehenden Herausforderungen

Ihre Bürgermeisterin

Martina Gaukler